Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen

Allgemeines

Hamburger MITTEILUNGEN für Siedlung und Eigenheim (Verband Wohneigentum), Ausgabe 4, April 2015

Der Zustand der teilweise etliche Jahrzehnte alten privaten Abwasserleitungen ist oftmals besorgniserregend. Über Leckagen kann mit Schadstoffen belastetes Abwasser ausdringen und das Grundwasser verunreinigen. Beim Grundstückseigentümer liegt die Verantwortung für die Dichtheit seiner Abwasserleitungen.

 

Grundstück im Wasserschutzgebiet: umgehende Prüfung

 

betroffen: Silberberg, Glasbergstraße, Manshardtstr. 129, Similiberg, Sterntalerstraße (ungeraden Hausnummern), Schiffbeker Weg 197-203

 

Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet: Prüfung bis Ende 2020

 

betroffen:

alle anderen Siedler/innen 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird angenommen, dass ca. 30 - 50 Prozent der privaten Abwasserleitungen Schäden aufweisen. Auf dieser Grundlage bilden diese Abwasserleitungen. deren Länge als ungefähr doppelt so hoch wie die des öffentlichen Netzes angenommen wird, ein erhebliches Schadenspotential für das Grundwasser. Dabei spielen insbesondere Haushaltschemikalien und im zunehmenden Maße auch ausgeschiedene Arzneimittel eine große Rolle. Medikamente können in den Kläranlagen mit konventioneller Technik nicht ausgefiltert werden und ihre Langzeitwirkung auf die Umwelt ist noch unbekannt.

 

Grundlage der Prüfung in Hamburg ist die DIN 1986-30 (Februar 2012) als „Technische Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen“, die im Hamburgischen Abwassergesetz festgelegt ist. Diese Technische Betriebsbestimmung ist verbindlich anzuwenden.

 

Wer seiner Pflicht zum Dichtigkeitsnachweis nicht nachkommt riskiert ein Bußgeld. Kommt es wegen undichter Leitungen zu Verunreinigungen von Boden oder Grundwasser, kann diese Pflichtverletzung eine Straftat darstellen.

 

Wer neu baut, muss sich mit diesem Problem nicht beschäftigen, denn neue Grundstücksentwässerungen dürfen erst nach einem Dichtigkeitsnachweis in Betrieb genommen werden.

 

Wer aber keinen Neubau sein eigen nennt, muss einen zertifizierten Fachbetrieb mit der Prüfung beauftragen. Der Qualität und der fachgerechten Dokumentation der Untersuchungsergebnisse kommt eine große Bedeutung zu, da die in vielen Fällen nachfolgend erforderliche Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage auf diesen aufbaut.

 

Es wird zwischen der optischen Zustandserfassung - in der Regel mit einer Kanalfernsehanlage, auch Kamerabefahrung genannt - und der eigentlichen Dichtheitsprüfung unterschieden, die mit Wasser- oder Luftdruck vorgenommen wird. Für Leitungen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser transportiert wird, ist im Normalfall die optische Zustandserfassung ausreichend.

 

Der Zustand einer Leitung wird im Rahmen der Prüfung in drei Kategorien festgelegt: Sanierungspriorität 1 bedeutet schwere Schäden, 2 sind mittlere Schäden und 3 stellt nur geringe Schäden fest, die keine weiteren Maßnahmen nach sich zieht. Wessen Leitung aber in die Kategorie l oder 2 fällt, der muss handeln. Allerdings hat der Eigentümer von Leitungen, die in die Kategorie 2 fallen, 5 Jahre Zeit, die Dichtigkeit herzustellen und nachzuweisen. Wessen Leitungen jedoch schwere Schäden zeigen, der muss sofort mit der Reparatur oder Erneuerung beginnen. Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten, deren Anwendung vom Einzelfall abhängt. Die Erneuerung einer Leitung stellt dabei den maximalen Aufwand dar. Je nach konkretem Schaden und Zugänglichkeit sind auch Reparaturen mit Injektionsverfahren oder sogenannten „Inlinern” möglich. Dabei wird ein Schlauch in den betroffenen Leitungsbereich gestülpt und durch Druckluft mit einer Harzmischung in dem Rohr verklebt. Es entsteht ein „Rohr im Rohr”, das ohne Muffen auskommt.

 

Ist die Dichtigkeit einer Leitung festgestellt, muss dies dem Amt für Immissionsschutz und Betriebe, ansässig in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit einem speziellen Vordruck nachgewiesen werden. Die Einreichung kann auch per E-Mail an die Adresse dichtigkeitsnachweise@bsu.hamburg.de erfolgen.

 

Eine individuelle Aufforderung der Verpflichteten zum Nachweis der Dichtigkeit erfolgt nicht. Es wird davon ausgegangen, dass sich der mündige Bürger selbst über seine Pflichten informiert.

 

weitergehende Informationen:

Hamburger MITTEILUNGEN für Siedlung und Eigenheim (Verband Wohneigentum)

www.hamburg.de/abwasserleitung

www.hamburg.de/wasserschutzgebiete/151918/billstedt-start